Bürgermeister Théo Thiry wurde vor dem Bezirksgericht Diekirch in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 2 500 Euro verurteilt, dies als Privatperson. Der Fall dreht sich um ein Haus um/in Bech, das Théo Thiry für den Betrag von offiziell 500 000 Euro erworben haben soll. Beim Erwerb sollen aber inoffiziell zusätzlich 290 000 Euro geflossen sein.