PAG Echternach - octobre 2019
Urbanisme
Avis concernant l’aménagement communal et le développement urbain
Dans sa séance du 23 septembre 2019 le conseil communal a avisé favorablement un projet de modification ponctuelle du plan d’aménagement général concernant le classement du lieu-dit « By-pass Morgenstern » en « zone de bâtiments et d’aménagements publics ».
Conformément aux articles 12 et 13 de la loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l’aménagement communal et le développement urbain, le projet est déposé pendant trente jours, du 14 octobre 2019 au 13 novembre 2019 inclusivement, à la maison communale où le public peut en prendre connaissance. Le projet est publié sur le site internet www.echternach.lu pendant ce même délai. Les observations et objections contre le projet doivent être présentées par écrit au Collège des Bourgmestre et Echevins, Boîte Postale 22, L-6401 Echternach, dans le délai de trente jours déterminé ci-dessus, sous peine de forclusion.
Une réunion d’information du Collège des Bourgmestre et Echevins avec la population aura lieu le lundi 21 octobre 2019 à 10 :00 heures à la maison communale.

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